Immobilienmakler in Düsseldorf

Alles, was Eigentümer beim Verkauf und bei der Vermietung wissen müssen (inkl. Ausnahmen & Praxis-Checkliste)

Der Energieausweis ist eines dieser Dokumente, mit denen viele Eigentümer erst dann konfrontiert werden, wenn es ernst wird: Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, ein Exposé soll erstellt und die Anzeige online gestellt werden – und plötzlich steht da: Energieausweis erforderlich. Dann tauchen Fragen auf wie:

  • Seit wann gibt es den Energieausweis überhaupt?

  • Wofür wird er benötigt?

  • Muss er immer vorgelegt werden?

  • Welche Informationen kann man ihm entnehmen?

  • Gibt es Ausnahmen?

  • Kann ein Energieausweis ablaufen?

In diesem Blogbeitrag erhalten Sie eine ausführliche, praxisnahe Orientierung. Sie erfahren, wann Sie einen Energieausweis benötigen, welche Arten es gibt, wo Sie ihn bekommen, wie lange er gültig ist und worauf Sie in der Vermarktung achten sollten, damit Verkauf oder Vermietung reibungslos und rechtssicher ablaufen.


1) Was ist ein Energieausweis – und wozu dient er?

Der Energieausweis ist der energetische „Steckbrief“ einer Immobilie. Er dient dazu, die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent zu machen und Immobilien für Interessenten vergleichbar zu gestalten. Wenn Sie verkaufen oder vermieten, unterstützt der Energieausweis potenzielle Käufer und Mieter dabei, die energetische Qualität Ihrer Immobilie besser einzuschätzen.

Dabei geht es vor allem um Fragen wie:

  • Wie energieeffizient ist das Gebäude?

  • Welche Energiequelle wird genutzt (z. B. Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe)?

  • Wie hoch ist der Energiekennwert?

  • In welche Energieeffizienzklasse wird die Immobilie eingeordnet?

Wichtig ist: Der Energieausweis ist kein Gutachten über Baumängel und keine Garantie für zukünftige Heizkosten. Er ist eine standardisierte Bewertung nach festgelegten Regeln.


2) Seit wann gibt es den Energieausweis?

Der Energieausweis ist nicht neu. Er wurde eingeführt, um Gebäude energetisch vergleichbar zu machen und die Transparenz am Immobilienmarkt zu erhöhen. Über die Jahre wurden die Regelungen mehrfach angepasst und vereinheitlicht. Heute ist der Energieausweis ein fester Bestandteil der Immobilienvermarktung – und gesetzlich verankert.

Für Sie bedeutet das: Sobald Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten, sollten Sie das Thema Energieausweis frühzeitig einplanen.


3) Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

3.1 Beim Verkauf

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, sind Sie in der Regel verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Spätestens wenn Interessenten konkret werden und Unterlagen anfordern, benötigen Sie ein Dokument, das Sie auch wirklich herausgeben können.

3.2 Bei der Vermietung

Auch bei der Vermietung gilt: Wenn Sie eine Immobilie neu vermieten, müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen können. Gerade in Märkten mit hoher Nachfrage werden energetische Kennwerte zunehmend nachgefragt – und gehören inzwischen zur professionellen Vermarktung dazu.

3.3 Beim Neubau

Wenn Sie einen Neubau kaufen, wird der Energieausweis in der Regel durch den Bauherrn bzw. Bauträger erstellt und den Käufern übergeben. Denn für Neubauten liegen naturgemäß keine historischen Verbrauchsdaten vor, sodass die energetische Bewertung über die technische Berechnung erfolgt.


4) Welche Pflichten haben Sie konkret – und ab wann?

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass der Energieausweis erst „zum Notar“ erforderlich ist. In der Praxis sind die Pflichten jedoch deutlich früher relevant, nämlich bereits in der Vermarktungsphase.

4.1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Wenn Sie Ihre Immobilie inserieren (z. B. in Onlineportalen oder der Zeitung), müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige aufgenommen werden. Das betrifft insbesondere den Energiekennwert, die Art des Ausweises, den Energieträger, das Baujahr und die Effizienzklasse.

Das ist ein häufiger Fehler in der Praxis: Die Anzeige geht online, aber der Energieausweis ist noch nicht vorhanden oder die Angaben fehlen. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.

4.2 Vorlage bei Besichtigung und auf Wunsch

Interessenten dürfen den Energieausweis einsehen. In vielen Fällen reicht es, wenn Sie ihn bei der Besichtigung bereithalten oder auf Wunsch als Kopie zur Verfügung stellen. Wichtig ist: Sie sollten darauf vorbereitet sein, dass Interessenten aktiv danach fragen.

4.3 Übergabe nach Vertragsabschluss

Nach Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags ist der Energieausweis (oder eine Kopie) an den Käufer bzw. den neuen Mieter zu übergeben. Damit ist die Dokumentation vollständig und rechtssicher.


5) Welche Informationen können Sie dem Energieausweis entnehmen?

Der Energieausweis liefert mehrere relevante Informationen:

  • Energiekennwert (Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch)

  • Energieträger (z. B. Gas, Öl, Strom, Fernwärme)

  • Baujahr des Gebäudes

  • Informationen zur Heizungsanlage

  • Energieeffizienzklasse (von A+ bis H)

5.1 Energieeffizienzklassen – was bedeuten sie?

Die Einteilung in Effizienzklassen soll eine schnelle Orientierung bieten. Eine Immobilie mit einer sehr guten Klasse (z. B. A oder B) ist in der Regel energieeffizienter als eine Immobilie mit einer schwachen Klasse (z. B. F, G oder H).

Für Sie ist das besonders wichtig, weil:

  • Interessenten die Klassen zunehmend vergleichen,

  • energetische Qualität die Vermarktungsdauer und Preisverhandlungen beeinflussen kann,

  • bei schwachen Klassen häufiger Modernisierungsfragen auftauchen.


6) Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welchen benötigen Sie?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen. Welche für Ihre Immobilie möglich oder erforderlich ist, hängt vom Gebäude und bestimmten Voraussetzungen ab.

6.1 Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Er ist in der Erstellung häufig einfacher, weil er sich auf Abrechnungen und Verbrauchswerte stützt.

Wichtig zu wissen: Verbrauchswerte sind nutzerabhängig. Zwei identische Häuser können unterschiedliche Verbrauchswerte haben, je nachdem, wie die Bewohner heizen und lüften.

6.2 Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage einer technischen Berechnung erstellt. Er ist stärker gebäudeabhängig und weniger vom Nutzerverhalten beeinflusst. Dafür ist er häufig aufwendiger, weil mehr Daten zur Bausubstanz, Dämmung, Fenstern und Heiztechnik benötigt werden.

6.3 Wann ist der Bedarfsausweis verpflichtend?

In bestimmten Fällen – insbesondere bei älteren Wohngebäuden mit wenigen Wohneinheiten – kann der Bedarfsausweis verpflichtend sein. Das betrifft häufig Gebäude, die vor bestimmten Stichtagen errichtet wurden und energetisch nicht auf ein Mindestniveau modernisiert wurden.

Wenn Sie unsicher sind, ist eine kurze Prüfung durch einen Fachmann sinnvoll. So vermeiden Sie, dass Sie den falschen Ausweis erstellen lassen oder in der Vermarktung nachträglich umstellen müssen.


7) Gibt es Ausnahmefälle?

Ja, es gibt Ausnahmen. Zwei besonders häufige Praxisfälle sind:

  • Baudenkmäler: Für denkmalgeschützte Gebäude gelten oft Sonderregeln.

  • Sehr kleine Gebäude: Häuser bzw. Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern können ausgenommen sein.

Da es darüber hinaus weitere Sonderkonstellationen gibt, sollten Sie bei Unsicherheit lieber einmal professionell prüfen lassen, ob Ihre Immobilie tatsächlich von der Pflicht ausgenommen ist.


8) Wo können Sie den Energieausweis beantragen?

In den meisten Fällen können Ihnen folgende Stellen weiterhelfen:

  • Schornsteinfeger (je nach Qualifikation)

  • Energieberater

  • Architekt oder Ingenieur

  • qualifizierte Fachleute aus dem Bau- und Gebäudebereich

Wichtig ist, dass der Ausweis von einer Person erstellt wird, die dazu berechtigt ist. Achten Sie daher auf Seriosität und Qualifikation. Im Zweifel lohnt es sich, Empfehlungen einzuholen oder über einen erfahrenen Makler mit geprüften Ansprechpartnern zusammenzuarbeiten.


9) Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach „läuft“ er ab und muss neu ausgestellt werden.

Für Sie bedeutet das konkret:

  • Prüfen Sie das Ausstellungsdatum frühzeitig.

  • Planen Sie den neuen Energieausweis rechtzeitig ein, bevor Sie mit der Vermarktung starten.

Auch wenn Sie in den zehn Jahren modernisiert haben, ist ein neuer Ausweis oft sinnvoll, weil die Verbesserungen dann auch in den Kennwerten sichtbar werden können – was sich positiv auf die Vermarktung auswirken kann.


10) Was passiert, wenn Sie keinen Energieausweis haben?

Wer ohne Energieausweis vermarktet oder Pflichtangaben in Anzeigen weglässt, riskiert rechtliche und praktische Konsequenzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • mögliche Bußgelder,

  • unnötige Verzögerungen im Verkaufs- oder Vermietungsprozess,

  • Vertrauensverlust bei Interessenten,

  • schwierige Preisverhandlungen („Wenn es keinen Energieausweis gibt, was ist dann noch unklar?“).

In der Praxis führt ein fehlender Energieausweis oft dazu, dass ein eigentlich guter Interessent abspringt – nicht unbedingt, weil der Ausweis „schlecht“ wäre, sondern weil die fehlende Transparenz Unsicherheit erzeugt.


11) Praxis-Checkliste: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Damit Sie ohne Stress ans Ziel kommen, hilft Ihnen folgende Vorgehensweise:

Schritt 1: Prüfen Sie, ob ein gültiger Energieausweis bereits vorhanden ist

  • Liegt ein Energieausweis vor?

  • Ist er noch innerhalb der 10-Jahres-Frist?

Schritt 2: Klären Sie, welcher Ausweis für Ihre Immobilie möglich oder nötig ist

  • Handelt es sich um ein älteres Wohngebäude?

  • Wie viele Wohneinheiten gibt es?

  • Wurde energetisch modernisiert?

Schritt 3: Sammeln Sie die benötigten Unterlagen

Für den Verbrauchsausweis:

  • Verbrauchsdaten / Abrechnungen der letzten Jahre

Für den Bedarfsausweis:

  • Baujahr, Grundrisse (sofern vorhanden)

  • Angaben zu Fenster, Dach, Außenwänden, Dämmung

  • Daten zur Heizungsanlage

  • Nachweise über Modernisierungen

Schritt 4: Beauftragen Sie einen qualifizierten Aussteller

Achten Sie darauf, dass der Aussteller berechtigt ist und seriös arbeitet. Ein sauber erstellter Energieausweis spart Ihnen später Diskussionen und Rückfragen.

Schritt 5: Nutzen Sie den Energieausweis korrekt in der Vermarktung

  • Pflichtangaben in die Anzeige übernehmen

  • bei Besichtigungen vorhalten

  • nach Vertragsabschluss an Käufer/Mieter übergeben


12) Besonderer Hinweis aus der Maklerpraxis: Warum der Energieausweis früh gebraucht wird

Wenn ich als Immobilienmakler Wohnraum inseriere, bin ich verpflichtet, die relevanten Energieausweisangaben in der Anzeige korrekt zu platzieren und den Energieausweis Interessenten auf Wunsch zugänglich zu machen. Das bedeutet für Sie ganz praktisch:

Sobald Sie mich mit dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Wohnimmobilie beauftragen, benötige ich:

  • entweder Ihren bereits vorhandenen, gültigen Energieausweis,

  • oder die dafür notwendigen Unterlagen und Dokumentationen zur Erstellung.

Wenn Sie mir einen Makleralleinauftrag erteilen, kann diese Dienstleistung – je nach Objekt und Voraussetzungen – für Sie kostenfrei organisiert werden, weil ich den Prozess über meine Struktur effizient abbilden kann.

Immobilienmakler Düsseldorf

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Michael RULAND
Immobilienmakler und Inhaber Gastrodus

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