Wohnfläche und Nutzfläche – worin liegt der Unterschied
Wohnflächen enthalten ausschließlich Flächen, die bewohnbar sind.
Dazu zählen:
Schlafzimmer
Wohnzimmer
Esszimmer
Küche
Bad & Klo
Flur
weitere ausgebaute und gut beheizbare Flächen
Balkone und Terrassen zählen zur Wohnfläche – jedoch werden sie anders berechnet.
Auch Keller und Dachböden können als Wohnfläche gezählt werden, wenn sie zum Wohnen ausgebaut wurden.
Was ist nun also die Nutzfläche?
Die Nutzfläche beschreibt die Fläche, die genutzt, jedoch nicht bewohnt werden kann.
Beispiele dafür sind unter anderem Arztpraxen und Büroflächen.
Die Nutzfläche wurde in folgende Kategorien eingeteilt:
Wohnen und Aufenthalt
Keller (nicht bewohnbar)
Büroarbeit
Bildung, Schulungen und Kultur
Lager, Verkauf und Verteilung
Hand- und Maschinenarbeit, Experimente, Produktion
Pflegen und Heilen
Sonstige Nutzungsmöglichkeiten
Gesetzliche Regelungen dazu finden Sie in der Wohnflächenverordnung:
§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
- 1.
- Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
- 2.
- Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,
wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
- 1.
Zubehörräume, insbesondere:
- a)
- Kellerräume,
- b)
- Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
- c)
- Waschküchen,
- d)
- Bodenräume,
- e)
- Trockenräume,
- f)
- Heizungsräume und
- g)
- Garagen,
- 2.
- Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
- 3.
- Geschäftsräume.