🏠 Eine Trennung ist belastend. Sich dann auch noch wegen der gemeinsamen Immobilie einigen, ist für viele sehr schwer. Wir raten, auf der sachlichen Ebene zu bleiben und eine Lösung zu suchen, die für beide Partner wirtschaftlich verträglich ist. 🏠
🏠 Stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, kann nur gemeinsam entschieden werden. Es gibt hier die Möglichkeit der Vermietung oder des Verkaufs und die folgende Teilung der Erträge bzw. des Erlöses. Für den Fall, dass nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist oder z. B. ein Grundstück eingebracht haben, sollte eine Einigung in Form eines Zugewinnausgleichs erfolgen. 🏠
🏠 Zwei Dinge sollten möglichst vermieden werden: ein Leerstand der Immobilie und eine Teilungsversteigerung. Denn auch eine leerstehende Immobilie muss unterhalten werden und verliert durch fehlende Pflege an Wert. Eine Teilungsversteigerung, eine öffentliche Zwangsversteigerung, bei der die Noch-Eigentümer mitbieten können, ist oft der letzte Weg, wenn man sich nicht einigen kann. Allerdings birgt sie das hohe Risiko, dass ein Preis erzielt wird, der weit unter dem eigentlichen Wert der Immobilie liegt. 🏠
Wir unterstützen Sie gern! In einem solchen Fall sollte der Verkauf allein durch eine neutrale Person erfolgen.
Trennung und gemeinsame Immobilie: Wie Sie in einer schwierigen Situation zu einer fairen, wirtschaftlich sinnvollen Lösung finden
Eine Trennung oder Scheidung ist emotional belastend – für beide Seiten. Und als wäre das nicht schon schwer genug, kommt häufig ein Thema dazu, das alles noch komplizierter macht: die gemeinsame Immobilie. Vielleicht handelt es sich um das Haus, in dem Sie gemeinsam gewohnt haben. Vielleicht ist es eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage. Oder ein Grundstück, das irgendwann einmal „für später“ gekauft wurde. Was auch immer es ist: Eine Immobilie ist nicht nur ein Vermögenswert, sondern oft auch ein Ort voller Erinnerungen, Pläne und Erwartungen.
Genau deshalb wird die Immobilie bei einer Trennung schnell zum Konfliktpunkt. Die einen möchten „alles so lassen, wie es ist“, die anderen wollen „so schnell wie möglich einen Schlussstrich ziehen“. Häufig stehen finanzielle Fragen im Raum – und gleichzeitig starke Gefühle: Enttäuschung, Wut, Verletzung, Angst vor dem Neuanfang oder der Verlust des Zuhauses.
In diesem Blogbeitrag zeige ich Ihnen, wie Sie das Thema Immobilie bei Trennung sachlich, strukturiert und wirtschaftlich sinnvoll angehen können. Sie erfahren:
Welche rechtlichen und praktischen Ausgangssituationen es gibt (z. B. beide im Grundbuch, nur einer im Grundbuch, Ehevertrag, Zugewinnausgleich).
Welche Lösungswege typischerweise möglich sind: Verkauf, Vermietung, Auszahlung, Übernahme, Teilung.
Welche Fehler Sie vermeiden sollten – insbesondere Leerstand und Teilungsversteigerung.
Welche Rolle eine neutrale Vermittlung (z. B. durch einen erfahrenen, unbeteiligten Makler) spielen kann.
Und wie Sie einen fairen Prozess organisieren, ohne dass die Immobilie zum „Druckmittel“ wird.
Bitte verstehen Sie diesen Beitrag als praxisnahen Leitfaden. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, hilft Ihnen aber dabei, typische Fallstricke zu erkennen und bessere Entscheidungen zu treffen.
1) Warum die Immobilie bei einer Trennung so häufig eskaliert
Eine Immobilie ist selten nur ein Gegenstand. Sie ist:
ein großer finanzieller Posten,
oft der größte gemeinsame Vermögenswert,
ein zentraler Ort im Leben – besonders, wenn Kinder betroffen sind,
und manchmal auch ein Symbol: „Was bleibt von unserer gemeinsamen Zeit?“
Dazu kommt: Immobilien sind nicht so flexibel wie ein Konto. Man kann ein Haus nicht einfach „halbieren“, nicht schnell verkaufen wie Aktien und nicht ohne Weiteres auf einen Knopfdruck „gerecht“ aufteilen. Genau deshalb ist die Immobilie oft der Punkt, an dem Trennungen festhängen.
Ihr wichtigster Grundsatz in dieser Situation:
Versuchen Sie, so früh wie möglich auf die sachliche Ebene zu wechseln. Nicht, weil Gefühle unwichtig wären – sondern weil die Immobilie sonst schnell zur Bühne des Konflikts wird. Und das endet häufig in teuren, schlechten Lösungen, die keiner wirklich will.
2) Der erste Schritt: Klären Sie die Fakten – bevor Sie Lösungen diskutieren
Bevor Sie über Verkauf, Vermietung oder Auszahlung sprechen, sollten Sie die Ausgangslage sauber klären. Dazu gehören insbesondere:
2.1 Wer steht im Grundbuch?
Das Grundbuch ist entscheidend. Es beantwortet die Frage: Wer ist Eigentümer? Und in welcher Quote?
Beide Partner stehen im Grundbuch (oft zu je 1/2)
Nur ein Partner steht im Grundbuch
Beide stehen im Grundbuch, aber in unterschiedlichen Anteilen (z. B. 70/30)
Wenn beide Eigentümer sind, können wesentliche Entscheidungen grundsätzlich nur gemeinsam getroffen werden. Wenn nur einer Eigentümer ist, können Ausgleichsansprüche trotzdem bestehen – etwa über das Ehe- und Vermögensrecht (z. B. Zugewinnausgleich) oder über Vereinbarungen.
2.2 Gibt es Darlehen oder Belastungen?
Prüfen Sie:
Welche Restschuld besteht?
Wer ist Darlehensnehmer (beide oder nur einer)?
Gibt es eine Zinsbindung? Welche Vorfälligkeitsentschädigung könnte anfallen?
Gibt es Grundschulden, die geklärt werden müssen?
Wichtig: Eigentum und Darlehen sind zwei unterschiedliche Dinge. Es kommt durchaus vor, dass beide im Kredit stehen, aber nur einer im Grundbuch – oder umgekehrt. Genau solche Konstellationen machen eine sachliche Struktur umso wichtiger.
2.3 Welche Nutzungssituation liegt vor?
Wohnen Sie noch beide in der Immobilie?
Wohnt einer von Ihnen bereits allein dort?
Ist die Immobilie vermietet?
Steht die Immobilie leer?
Gibt es Kinder und einen Wunsch nach Stabilität (z. B. „Kinder sollen im Haus bleiben“)?
2.4 Welche Unterlagen und Werte liegen vor?
Für jede Lösung brauchen Sie eine gewisse Transparenz:
aktueller Marktwert / realistischer Verkaufspreis
laufende Kosten (Hausgeld, Nebenkosten, Instandhaltung)
Mietpotenzial (wenn Vermietung denkbar ist)
Instandhaltungsrücklagen und Zustand (besonders bei Eigentumswohnungen)
Ohne diese Fakten wird jede Diskussion schnell emotional – weil jeder „aus dem Bauch“ argumentiert.
3) Wenn beide Partner im Grundbuch stehen: Entscheidungen nur gemeinsam
Stehen Sie beide als Eigentümer im Grundbuch, gilt: Wesentliche Entscheidungen, insbesondere Verkauf oder belastende Maßnahmen, können normalerweise nur gemeinsam getroffen werden. Das ist für viele Paare im Trennungsprozess eine harte Realität, denn es bedeutet: Sie müssen eine Form der Zusammenarbeit finden, auch wenn Sie sich gerade trennen.
So unangenehm das ist: Genau hier lohnt es sich, bewusst auf eine professionelle, sachliche Prozessstruktur zu setzen. Denn wenn Sie in den Streit rutschen, blockieren Sie nicht nur einander – Sie blockieren auch die Immobilie.
3.1 Typische Lösungen, wenn beide Eigentümer sind
In der Praxis gibt es im Wesentlichen drei Wege:
Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses (nach Abzug von Darlehen und Kosten)
Vermietung der Immobilie und Aufteilung der Mieteinnahmen / Überschüsse
Übernahme durch einen Partner (Auszahlung/Abfindung des anderen)
Welche Lösung passt, hängt von Ihrer finanziellen Situation, dem Objekt, Ihrer Kommunikation und Ihrem Zeitplan ab.
4) Verkauf: Oft die klarste und sauberste Lösung
Der Verkauf ist in vielen Fällen die wirtschaftlich klarste Lösung – nicht immer emotional, aber häufig pragmatisch. Er schafft:
einen „Schnitt“,
finanzielle Transparenz,
und eine neue Grundlage für beide Seiten.
4.1 Vorteile des Verkaufs
Sie lösen ein gemeinsames Vermögen in Liquidität auf.
Sie reduzieren dauerhafte Verknüpfungen zwischen Ihnen.
Sie vermeiden langfristige Konflikte über Instandhaltung und Nutzung.
Sie können Schulden tilgen und einen Neuanfang planen.
4.2 Herausforderungen beim Verkauf
Emotionale Bindung an das Zuhause.
Zeitdruck (z. B. wenn einer schnell ausziehen muss oder finanzielle Belastung hoch ist).
Uneinigkeit über den „richtigen Preis“.
Streit über Renovierungen vor dem Verkauf.
4.3 Das entscheidende Thema: realistische Preisfindung
Bei Trennungssituationen gibt es häufig zwei Extreme:
Einer möchte einen sehr hohen Preis („Das ist es wert!“).
Der andere möchte schnell verkaufen, notfalls günstiger („Hauptsache weg!“).
Beides kann teuer werden. Ein zu hoher Preis führt oft zu langer Vermarktungsdauer und Preisreduzierungen – ein zu niedriger Preis verschenkt Vermögen.
Hier ist eine neutrale Wertermittlung und eine klare Vermarktungsstrategie entscheidend. Nicht, um „zu gewinnen“, sondern um das gemeinsame Vermögen fair zu sichern.
5) Vermietung: Sinnvoll, wenn Sie eine Übergangslösung brauchen
Die Vermietung kann eine gute Lösung sein, wenn Sie noch nicht verkaufen möchten oder können – etwa weil:
der Markt ungünstig wirkt,
Sie Zeit brauchen, um sich zu sortieren,
ein Verkauf derzeit zu hohe Zusatzkosten verursachen würde,
oder Sie langfristig eine Kapitalanlage behalten wollen.
5.1 Vorteile der Vermietung
laufende Einnahmen können die Darlehensrate stützen,
die Immobilie bleibt erhalten,
Sie gewinnen Zeit.
5.2 Risiken und typische Konfliktpunkte
Vermietung klingt oft einfacher, als sie ist. In der Praxis entstehen neue Fragen:
Wer kümmert sich um Mieterkommunikation?
Wer entscheidet über Reparaturen?
Wer übernimmt Kosten und wer erhält die Überschüsse?
Was passiert, wenn der Mieter auszieht?
Was ist, wenn eine große Instandhaltung ansteht (Heizung, Dach, Fassade)?
Wenn Sie schon bei grundlegenden Trennungsthemen uneinig sind, kann eine gemeinsame Vermietung langfristig zu dauerhaften Konflikten führen. Vermietung funktioniert am besten, wenn Sie eine klare schriftliche Regelung treffen und Verantwortlichkeiten definieren.
6) Übernahme durch einen Partner: Wenn einer bleiben möchte
Sehr häufig möchte ein Partner in der Immobilie bleiben – aus emotionalen Gründen, wegen der Kinder oder weil es wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Dann kommt die Lösung „Übernahme durch einen Partner“ ins Spiel.
6.1 Was bedeutet Übernahme konkret?
Ein Partner übernimmt das Eigentum (Alleineigentum).
Der andere wird ausgezahlt (Abfindung/Entschädigung).
Das Darlehen wird (ideal) angepasst: entweder übernimmt einer das Darlehen oder es wird neu finanziert.
6.2 Der kritische Punkt: Finanzierung und Bank
Die Bank muss mitspielen. Wenn beide im Kredit stehen und einer ausscheidet, prüft die Bank neu:
Ist der verbleibende Partner allein kreditwürdig?
Reicht das Einkommen?
Wie ist die Bonität?
Welche Konditionen gelten?
6.3 Wie wird die Auszahlung berechnet?
Hier ist Neutralität wichtig. Grundlage ist häufig ein realistischer Marktwert, davon werden Belastungen abgezogen, und daraus ergibt sich das „Nettovermögen“, das anteilig aufgeteilt wird. In der Praxis fließen außerdem Themen ein wie:
wer hat Eigenkapital eingebracht,
wer hat Modernisierungen bezahlt,
wer hat Tilgung geleistet,
und wie wird Nutzungsentschädigung bewertet, wenn einer allein wohnt.
Diese Punkte sind individuell. Je klarer Sie es dokumentieren, desto weniger Konflikt entsteht.
7) Wenn nur ein Partner im Grundbuch steht: Das bedeutet nicht automatisch „der andere bekommt nichts“
Wenn nur ein Partner im Grundbuch steht, sind die Rollen formal klarer – aber wirtschaftlich kann es dennoch Ausgleichsansprüche geben. Häufig betrifft das Fälle, in denen:
ein Partner ein Grundstück eingebracht hat,
die Immobilie vor der Ehe vorhanden war,
oder aus steuerlichen/finanzierungsbedingten Gründen nur einer Eigentümer wurde.
Gerade in einer Ehe spielen dann Vermögensausgleichsmechanismen eine Rolle, z. B. der Zugewinnausgleich, je nach Güterstand und individueller Situation. Entscheidend ist: Auch wenn nur einer Eigentümer ist, kann eine faire Lösung bedeuten, dass der andere eine Ausgleichszahlung erhält – oder dass im Rahmen der Trennungsvereinbarung andere Vermögenswerte berücksichtigt werden.
Hier lohnt sich fast immer eine rechtliche Einordnung, damit Sie nicht mit falschen Annahmen in Verhandlungen gehen.
8) Zwei Dinge sollten Sie möglichst vermeiden: Leerstand und Teilungsversteigerung
Jetzt kommen zwei Punkte, die ich in Trennungssituationen besonders deutlich anspreche, weil sie in der Praxis immer wieder zu großen finanziellen Schäden führen: Leerstand und Teilungsversteigerung.
8.1 Warum Leerstand eine schlechte Idee ist
Viele Paare lassen die Immobilie nach der Trennung erst einmal leer stehen, nach dem Motto: „Wir entscheiden später.“ Das klingt nach einer Pause – ist aber oft der Beginn eines Problems.
Denn auch eine leerstehende Immobilie verursacht:
laufende Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Nebenkosten),
Instandhaltungsbedarf (Heizung, Lüftung, Feuchtigkeit),
Risiko von Schäden (Schimmel, Frost, Rohrbrüche, Vandalismus),
und Wertverlust durch fehlende Pflege.
Eine Immobilie ist kein „Gegenstand“, den man einfach in die Ecke stellt. Sie braucht Nutzung, Pflege und Kontrolle. Leerstand über Monate kann den Zustand verschlechtern – und damit den Verkaufspreis drücken.
Wenn Sie nicht sofort entscheiden können:
Dann ist es meist besser, die Immobilie zumindest gepflegt und regelmäßig kontrolliert zu halten – und idealerweise eine Übergangsnutzung zu organisieren, statt sie komplett sich selbst zu überlassen.
8.2 Warum die Teilungsversteigerung häufig Vermögen vernichtet
Die Teilungsversteigerung ist für viele Paare der „letzte Ausweg“, wenn keine Einigung möglich ist. Sie ist eine Form der öffentlichen Versteigerung, bei der die Immobilie zwangsweise verwertet wird. Auch die bisherigen Eigentümer können mitbieten.
Das Problem: Teilungsversteigerungen bringen in vielen Fällen nicht den Preis, den Sie im freien Markt erzielen könnten. Der Versteigerungsrahmen, die Unsicherheit für Bieter, der Zustand und die Dynamik führen oft zu Abschlägen. Zusätzlich entstehen Kosten, und der Prozess belastet emotional weiter.
Kurz gesagt: Die Teilungsversteigerung ist häufig der Weg, bei dem am Ende beide verlieren – finanziell und menschlich.
Wenn Sie das verhindern möchten, ist eine frühzeitige, sachliche Einigung fast immer der beste Schutz Ihres Vermögens.
9) So bleiben Sie sachlich – auch wenn es emotional schwierig ist
„Bleiben Sie sachlich“ klingt leicht gesagt, ist aber in einer Trennung oft sehr schwer. Deshalb hilft es, sich auf ein paar konkrete Leitplanken zu stützen:
9.1 Trennen Sie Beziehung und Vermögen
Ihre Beziehung endet – aber Ihr gemeinsames Vermögen sollte nicht „bestraft“ werden. Eine Immobilie zu „schlecht“ zu verkaufen, nur um schneller fertig zu sein, kann später zu Bitterkeit führen. Umgekehrt kann ein Festhalten aus Trotz ebenfalls teuer werden.
9.2 Denken Sie in Szenarien statt in Positionen
Statt „Ich will verkaufen!“ vs. „Ich will bleiben!“ hilft:
Was passiert finanziell bei Verkauf?
Was passiert finanziell bei Vermietung?
Was kostet Übernahme?
Wie sehen die monatlichen Belastungen aus?
Was ist der sauberste Weg, damit beide weiterleben können?
Szenarien machen Diskussionen lösbarer, weil Zahlen Klarheit bringen.
9.3 Nutzen Sie neutrale Dritte
Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Professionalität. In Trennungssituationen ist es oft hilfreich, wenn jemand Unbeteiligtes die Prozesse moderiert:
neutrale Wertermittlung,
klare Aufstellung von Kosten und Erlösen,
strukturierte Entscheidungsfindung,
und eine Vermarktung ohne „Parteinahme“.
Gerade beim Verkauf ist Neutralität enorm wichtig, damit beide Seiten Vertrauen haben, dass fair gearbeitet wird.
10) Warum der Verkauf in Trennungssituationen idealerweise über eine neutrale Person läuft
Wenn Sie gemeinsam verkaufen, sollte sich keiner „übervorteilt“ fühlen. Das passiert aber schnell, wenn ein Partner die Vermarktung allein steuert – selbst wenn er es gut meint. Der andere fühlt sich dann ausgeschlossen, misstraut Zahlen oder vermutet Absprachen.
Ein neutraler Makler kann:
den Marktwert nachvollziehbar einordnen,
eine Vermarktungsstrategie entwickeln, die wirtschaftlich sinnvoll ist,
die Kommunikation mit Interessenten übernehmen,
Besichtigungen professionell durchführen,
Kaufangebote strukturiert vergleichen,
Bonität prüfen,
und die gesamte Abwicklung bis zum Notar steuern.
Vor allem aber: Ein neutraler Vermittler sorgt dafür, dass beide Seiten Transparenz haben – und damit sinkt das Konfliktpotenzial.
11) Schritt-für-Schritt: Ein pragmatischer Fahrplan für Ihre Entscheidung
Wenn Sie gerade mitten in der Trennung stecken, hilft Ihnen eine klare Reihenfolge:
Schritt 1: Grundbuch, Darlehen, Unterlagen klären
Eigentumsverhältnisse
Kreditverträge
laufende Kosten
Zustand, Unterlagen, ggf. Energieausweis
Schritt 2: Marktwert realistisch einschätzen
neutrale Bewertung
Vergleich mit aktuellen Marktbedingungen
realistische Preisbandbreite statt Wunschdenken
Schritt 3: Drei Szenarien durchrechnen
Verkauf
Vermietung
Übernahme durch einen Partner
Schritt 4: Einigung schriftlich festhalten
Je klarer Sie es festhalten, desto weniger Konflikte später.
Schritt 5: Professionell umsetzen
Verkauf/Vermietung/Übernahme mit klaren Zuständigkeiten
Vermeiden Sie „Halblösungen“, die monatelang hängen bleiben
12) Fazit: Sichern Sie Ihr Vermögen – und vermeiden Sie die teuersten Fehler
Eine Trennung ist belastend. Aber gerade deshalb lohnt es sich, das Immobilienthema so zu behandeln, wie es wirtschaftlich ist: strukturiert, sachlich und lösungsorientiert. In vielen Fällen ist die beste Lösung nicht die, die sich emotional sofort gut anfühlt – sondern die, mit der beide Partner finanziell wieder frei handlungsfähig werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Wenn beide im Grundbuch stehen, müssen Sie gemeinsam entscheiden.
Verkauf, Vermietung oder Übernahme sind die typischen Lösungswege.
Vermeiden Sie Leerstand, weil er Wert und Zustand beschädigen kann.
Vermeiden Sie eine Teilungsversteigerung, weil sie häufig zu deutlich schlechteren Erlösen führt.
Eine neutrale Person (z. B. ein erfahrener Makler) kann Konflikte reduzieren und ein faires Ergebnis wahrscheinlicher machen.
Wir unterstützen Sie gern – neutral, strukturiert und mit Blick auf eine faire Lösung
Wenn Sie sich in einer Trennung befinden und die gemeinsame Immobilie geregelt werden muss, unterstütze ich Sie gern. Gerade in solchen Fällen sollte der Verkauf idealerweise über eine neutrale Person laufen, damit beide Seiten Transparenz haben und sich fair behandelt fühlen.
Wenn Sie möchten, können wir gemeinsam klären:
Welche Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist (Verkauf, Vermietung, Übernahme),
welcher realistische Marktwert in Ihrer Lage aktuell erreichbar ist,
und wie der Prozess so gestaltet wird, dass Sie beide zu einem sauberen Abschluss kommen.
Melden Sie sich gerne, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Ihr Partner für Immobilien
Michael RULAND
Immobilienmakler und Inhaber Gastrodus
0173-6611732
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 08:00–18:00,
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Ansprechpartner IAD Immobilien