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Eigenbedarf anmelden

Eigenbedarf anmelden

Eigenbedarf anmelden – Wir geben Hinweise


Um den Eigenbedarf anzumelden, gilt es einige Kriterien, Voraussetzungen und Fristen zu beachten.

Doch was bedeutet dieser sperrige Begriff eigentlich?

Es besteht für Vermieter die Möglichkeit, ihren Mietern das Mietrecht zu kündigen, da sie oder nahe Verwandte, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder auch Enkeln, die vermietete Wohnung beziehen möchten.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine wirksame Eigenbedarfskündigung durchzuführen:

❗Zustellung des Kündigungsschreibens per Post
❗Der Grund für die Eigenbedarfsanmeldung muss konkret benannt werden
❗Sollten Sie der Eigentümer mehrerer Wohnungen sein, muss begründet werden, wieso für diese spezielle Wohnung Eigenbedarf angemeldet wird.
❗ Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.

Es ist Ihrem Mieter auch möglich Widerspruch einzulegen. Folgende Punkte können ihm Recht geben:
👉 Die oben genannten Voraussetzungen wurden nicht eingehalten
👉 Es liegt eine unzumutbare Härte vor. Ein Beispiel: Der Mieter ist sehr krank oder auch schon im fortgeschrittenen Alter.
👉 Es gibt Gründe zur Annahme, dass der genannte Grund zur Eigenbedarfsanmeldung nicht der Wahrheit entspricht.

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
1.
der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
2.
der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
3.
der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.
(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.