Wohnung mit Mieter verkaufen
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung spielt die Kommunikation mit Ihrem Mieter und das Timing eine große Rolle.
Beachten Sie diese 4 Punkte beim Verkauf Ihrer Wohnung:
❗ Hat Ihr Mieter ein Vorkaufsrecht?
Diese Information ist in Ihrem Kaufvertrag zu finden. In diesem Fall hat Ihr Mieter eine festgesetzte Frist, um zu entscheiden, ob er in den Kaufvertrag einsteigen möchte.
❗ Hat Ihr Mieter auch ohne Vorkaufsrecht Interesse an einem möglichen Kauf?
Auch ohne Vorkaufsrecht, empfiehlt es sich, den Mieter früh genug über den Verkauf zu informieren, so dass dieser zeitgerecht eine Entscheidung treffen kann.
❗ Ist der Mieter mit dem Schießen von aktuellen Fotos einverstanden?
Sie benötigen die Zustimmung Ihres Mieters, Fotos von der Wohnung schießen zu dürfen, welche Sie für die Inserate benutzen können.
❗ Ist Ihr Mieter kooperativ bei der Organisation der Besichtigungen?
Ihr Mieter muss Wohnungsbesichtigungen nicht zustimmen – er muss jedoch früh genug darüber informiert werden.
Die gute Kommunikation mit Ihrem Mieter ist ausschlaggebend beim Verkauf Ihrer Wohnung. Wir unterstützen Sie gerne und setzen die oben genannten Punkte mit Ihnen um.
Um die Zeit Ihres Mieters nicht zu strapazieren, setzen wir Onlinebesichtigungen mit virtuellen Rundgängen ein.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!