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Apotheke mieten in Grevenbroich

Apotheke mieten

etablierte Apotheke mieten

Zur Neuvermietung steht eine Apotheke die bereits Jahrzehnte etabliert ist.- Der Apotheker sucht aus Altersgründen einen Nachfolger, der die Immobilie anmietet.

Die Lage der Apotheke zur Neuvermietung ist ausgezeichnet. Sie garantiert Laufpublikum, Sichtbarkeit und viele Stammkunden. Zur Übernahme steht eine geringe Ablöse und der Kauf des Warenlagers. Der Vermieter glaubt fest an den Standort als Apotheke und möchte auch kein anderes Konzept dort ansiedeln. Der Branchenmix in der Nachbarschaft ist sehr ausgewogen mit Geschäften des täglichen Bedarfs.

Unser Immobilienmakler für Gewerbevermietung versorgt Sie gerne mit mehr Details zur Anmietung dieser Apotheke in Grevenbroich.

ETABLIERTE APOTHEKE MIETEN

Gewerbevermietung Apotheke

Die Fläche beträgt 290qm und wurde bisher nur als Apotheke genutzt. Die Verkaufsfläche liegt derzeit bei ungefähr 170qm. Sie haben genügend Verkaufsraum, um rezeptfreie Medikamente, Nahrungsergänzung und kosmetische Artikel auszustellen.

Fussläufig werden Ihren Kunden ausreichend Parkplätze angeboten. Auch ÖPNV ist in wenigen Minuten entfernt. Da die Ausstattung konservativ gehalten wurde, ist die Ablösesumme sehr gering. Dies ist der ideelle Einstieg für Existenzgründer in einer ausgezeichneten Einzelhandelslage.

Grevenbroich beheimatet circa 64.000 Einwohner und gehört zum Rhein-Kreis Neuss im Regierungsbezirk Düsseldorf. Durch die Anbindung der Autobahn A46 und der Bundesstraße B9 erreicht man Grevenbroich schnell aus Neuss, Düsseldorf, Mönchengladbach und Köln.

Unsere Immobilienmakler vermitteln die Apotheke provisionsfrei für den neuen Gewerbemieter:

michael.ruland@iaddeutschland.de

Hinweise zur Eröffnung einer Apotheke

Eine Apotheke darf in Deutschland nur auf der Basis einer Erlaubnis nach dem Apothekengesetz betrieben werden. Der Apotheker muss geschäftsfähig sein, die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb besitzen und gesundheitlich in der Lage sein, eine Apotheke zu betreiben. Die konkreten Anforderungen an Räumlichkeiten und Ausstattung sind detailliert in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geregelt. In ihr finden sich Regelungen für die Lage und Gestaltung der Betriebsräume der Apotheke (§ 4 ApBetrO), für deren Ausstattung mit wissenschaftlichen und sonstigen Hilfsmitteln (§ 5 ApBetrO), für das erforderliche Personal für den Apothekenbetrieb (§ 3 ApBetrO) und für den konkreten Betrieb im Praxisalltag der Apotheke (§§ 2a, 6 – 24 ApBetrO). Zu den Kernaufgaben der Apotheke gehört neben der Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten die Information und Beratung über diese Produkte (§§ 17, 20 ApBetrO).  Die Apothekenbetriebsordnung macht zudem strenge Vorgaben für die Herstellung von Arzneimitteln (§§ 6 – 11).