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benötige ich einen Energieausweis

benötige ich einen Energieausweis

Immer wieder liest man vom Energieausweis. Doch seit wann gibt es ihn, wofür wird er benötigt und kann er ablaufen?

❗ Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
Beim Verkauf und der Vermietung ist man verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Beim Kauf eines Neubaus wird er den Käufern durch den Bauherrn ausgestellt und übergeben.

❗Welche Informationen können ihm entnommen werden?
Der Energieverbrauch und die Energieeffizienz der Immobilie werden berechnet und in neun Effizienzklassen festgesetzt.

❗Gibt es Ausnahmefälle?
Ja, Baudenkmäler und Häuser, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, sind ausgenommen.

❗Wo können Sie den Ausweis beantragen?
In den meisten Fällen kann Ihnen der Schornsteinfeger, ein Energieberater oder ein Immobilienmakler weiterhelfen.

❗ Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Die Gültigkeit besteht 10 Jahre – danach muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, wenn ich als Immobilienmakler Wohnraum inseriere, bin ich verpflichtet den Energieausweis auf Wunsch des Interessenten herauszugeben. Das heisst, sobald Sie mich mit dem Verkauf oder Vermietung einer Wohnimmobilie beauftragen, benötige ich einen Energieausweis oder  die dafür notwendigen Unterlagen und Dokumentation für die Erstellung. Wenn Sie mir einen Makleralleinauftrag erteilen, ist diese Dienstleistung für Sie gratis.

Die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis finden Sie im „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden