Grundstückserschließung
Bei der Erschließung eines Grundstücks werden Maßnahmen getroffen, die es möglich machen, das Grundstück zugänglich zu machen und zu nutzen. Immer dann, wenn Sie auf einem Grundstück bauen möchten, das noch nicht erschlossen wurde, ist eine Erschließung notwendig.
Es wird zwischen zwei Arten der Erschließung unterschieden:
📍 Die öffentliche Erschließung
📍 Die private Erschließung
Zur privaten und öffentlichen Erschließung zählen jeweils die verkehrsmäßige Erschließung und die technische Erschließung.
Die Kosten für eine Erschließung lassen sich nicht pauschal benennen, denn sie variieren stark. Sie können jedoch bereits vor dem Kauf herausfinden, ob Erschließungskosten anfallen. Nämlich aus dem Bodenrichtwert. Die Abkürzung “ebf” besagt, dass Sie keine Erschließungskosten bezahlen müssen. Bei der Abkürzung “ebp” sind hingegen Erschließungskosten zu entrichten.
Auszug Wikipedia zu Grundstückserschließung
Zu den baulichen Maßnahmen (so genannte Erschließungsanlagen) gehört der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.
Im Sinne der rechtlichen Regelungen (beispielsweise Baugesetzbuch) bedingt die Bebaubarkeit eines Grundstückes (Status als Baugrundstück) das Vorhandensein von Erschließungsanlagen. Zu diesem Zweck wird eine so genannte Vorauserschließung durchgeführt. Dabei werden die Erschließungsanlagen vor Beginn der Hochbaumaßnahmen fertiggestellt.
Vielfach wird auch von der Baulanderschließung gesprochen, da in diesem Fall die Voraussetzung für die Bebauung eines Grundstückes erfüllt ist (gesicherte Erschließung) und sich das Bauerwartungsland in Bauland wandelt.
Unter Erschließung fällt aber auch das Zugänglichmachen von Gebieten im unbebauten Raum, also etwa Forststraßen für die Bewirtschaftung von Waldgrundstücken, Feldwege und Bringungswege für landwirtschaftliche Grundstücke, Wanderwege und die Beförderungsanlagen im alpinen Skisport und Sommertourismus, die Trassierung von Eisenbahn und Straße, der Bau von Flugplätzen und Ähnliches.
Grundsätzlich kann zwischen der inneren und der äußeren Erschließung unterschieden werden. Bei einer inneren Erschließung befinden sich alle oben genannten Einrichtungen innerhalb des Baugebietes, oder des Grundstückes, bei einer äußeren außerhalb des Baugebietes bzw. des Grundstückes. An die innere Erschließung schließt sich die Gebäudeerschließung oder Feinerschließung an.
Des Weiteren werden in der DIN 276 (Kostenermittlung im Hochbau) die Kosten für die Erschließung unterschieden nach öffentlicher Erschließung und nicht öffentlicher Erschließung.