Immobilienverkauf bei Scheidung
🏠 Eine Trennung ist belastend. Sich dann auch noch wegen der gemeinsamen Immobilie einigen, ist für viele sehr schwer. Wir raten, auf der sachlichen Ebene zu bleiben und eine Lösung zu suchen, die für beide Partner wirtschaftlich verträglich ist. 🏠
🏠 Stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, kann nur gemeinsam entschieden werden. Es gibt hier die Möglichkeit der Vermietung oder des Verkaufs und die folgende Teilung der Erträge bzw. des Erlöses. Für den Fall, dass nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist oder z. B. ein Grundstück eingebracht haben, sollte eine Einigung in Form eines Zugewinnausgleichs erfolgen. 🏠
🏠 Zwei Dinge sollten möglichst vermieden werden: ein Leerstand der Immobilie und eine Teilungsversteigerung. Denn auch eine leerstehende Immobilie muss unterhalten werden und verliert durch fehlende Pflege an Wert. Eine Teilungsversteigerung, eine öffentliche Zwangsversteigerung, bei der die Noch-Eigentümer mitbieten können, ist oft der letzte Weg, wenn man sich nicht einigen kann. Allerdings birgt sie das hohe Risiko, dass ein Preis erzielt wird, der weit unter dem eigentlichen Wert der Immobilie liegt. 🏠
Wir unterstützen Sie gern! In einem solchen Fall sollte der Verkauf allein durch eine neutrale Person erfolgen.