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Wenn der Mieter untervermietet

Wenn der Mieter untervermietet

Wenn der Mieter untervermietet

Möchte Ihr Mieter einen Teil oder die vollständig gemietete Wohnung untervermieten, benötigt er Ihre Zustimmung dazu.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die Genehmigung Ihrerseits nicht nötig ist:

📍Bei der Beherbergung von Eltern, Kindern oder Ehepartnern
📍Bei der Aufnahme von Pflegepersonal

Ein häufiger Grund der Untervermietung ist ein zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt – in diesem Fall liegt ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung vor, da der Mieter die Wohnung in diesem Zeitraum nicht bewohnen kann. Möchte er sie nun also untervermieten, benötigt er Ihre Zustimmung.

Doch was geschieht, wenn die vermieteten Wohnräume ohne Ihre Zustimmung an Fremde vermietet werden?

Wurden die Wohnräume ohne Ihre Zustimmung untervermietet, können Sie bei Ihrem Mieter Schadensersatz einfordern und eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Im Bereich von Gewerbe und Gastronomie ist eine Untervermietung nichts ungewöhnliches. Oft kann diese Klausel verhandelt oder ausgeschlossen werden. Es gibt in Düsseldorf Immobilien, die vom Vermieter gewollt an einen zahlungskräftigen Mieter verpachtet sind und er vermietet Teilflächen weiter.

Gerne beraten Sie unsere Immobilienmakler zur Vermietung in Düsseldorf