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Corona vs. Gastronomie- und Eventbranche

Was heißt die aktuelle Entwicklung nun für die Gastro- und Eventbranche?
Erstmal bleiben Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 bundesweit verboten. Darunter fallen: Kirmes, Schützenfest, große Konzerte, Festivals, Sportveranstaltungen etc. Den Link zum Beschluss vom 15.04.2020 finden Sie unten in diesem Beitrag.
 
Viele Veranstalter, Fußballvereine und Schützenbruderschaften müssen sich nun um die Rückabwicklung der Verträge kümmern und ggfls. Ausfallversicherungen auf diesen Fall prüfen. Hier geht es auch bei einigen Partnern dieser Veranstalter um die Existenz: Bühnentechniker, Künstler, Caterer, Zeltebauer, Sicherheitsdienste, Brauereien etc.
 
Gastronomiebetriebe dürfen weiterhin nur im Liefer- und Abholservice tätig sein. Dabei dürfen ab Montag Geschäfte bis 800qm, sowie Auto-, Fahrrad- und Buchhändler unter Wahrung von Hygienekonzepten wieder eröffnen. Hier hätten sich viele Gastro-Unternehmer gewünscht, auch eine teilweise Lockerung zu erfahren.
 
Bis zur nächsten Bewertung der Lage zwischen Bund und Länder heißt es nun, mindestens bis zum 03. Mai durchhalten. Das zerrt an den Existenzen von Gastrobetrieben und deren Angestellten, Brauereien, Getränkelieferanten, Lebensmittellieferanten, Vermietern dieser Objekte etc. Getränkehersteller und Lieferanten haben bereits angekündigt, daß diese zukünftig Finanzierungskonzepte einschränken werden. Damit rückt die Hoffnung von Brauereidarlehen immer weiter weg. Einige kleine Privatbrauereien haben bereits verkündet, dass der Betrieb eingestellt bzw. verkauft wird.
 
Viele Unternehmer wurden sehr kreativ, starteten Crowdfunding/Spenden-Aktionen, führten ein von Ihnen bisher nie für möglich gehaltenen Lieferservice ein, entdeckten Socialmedia für sich, beginnen Ihren Betrieb zu digitalisieren, füllen nun Fassbiere, Longdrinks und Cocktails in Flaschen für zuhause ab, und vieles mehr. Dennoch erkannten einige Betriebe, dass deren Lieferservice mehr Unkosten verursacht, als alle Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken und die Fixkosten zu schlucken.
 
Nun heisst es sich auf die Zeit nach dem Shutdown vorzubereiten!
 
– Überprüfen Sie Lieferketten und Verfügbarkeit: Sind alle Getränke, Lebensmittel, Dienstleister und Angestellte verfügbar, sollte man schrittweise ab Mai wieder öffnen können…
– Kalkulieren Sie Ihre Preise neu: finanzielle Rücklagen, die bisher fehlten, müssen nun unbedingt geschaffen werden! Eine neue Situation, egal welcher Art, kann nun wirklich Ihre Existenz kosten. Schlagen Sie unbedingt einen Satz auf Getränke und Speisen für Rücklagen auf. Es können auch andere Situationen auftreten, die Sie zukünftig zum Schließen zwingen. Räumt Ihre Bank Ihnen kurzfristige Überbrückungsfreiräume zu günstigen Konditionen ein?
– Sind Sie richtig versichert? Sprechen Sie mit Versicherungen über Ausfallversicherungen. Lassen Sie sich dazu auch von der DEHOGA beraten.
– Konnten Sie auf Anhieb alle Fixkosten, Gebühren, Zahlungen etc. direkt ausfindig machen und herunterfahren? Erstellen Sie eine lebendige Übersicht über Ihre Kosten mit Kontaktdaten. Das hilft auch in Zukunft bei der Kostenkontrolle ungemein!
– Haben Sie noch die richtigen Lieferanten? Solange Sie geschlossen haben, haben Sie eventuell Zeit Bezugswege, Brauereiverträge, Serviceverträge etc. zu überprüfen und ggfls. neu zu verhandeln.
 
 
– Für den schlimmsten Fall: Haben SIE einen EXIT-PLAN? Sollten Sie Ihren Betrieb schließen wollen oder müssen, haben Sie sich Gedanken gemacht, wie das funktionieren könnte? Wie sieht Ihr Mietvertrag aus? Können Sie eigenmächtig einen Nachmieter suchen? Haben Sie einen Gastromakler dafür? Sind Darlehen oder ähnliches noch zurückzuzahlen? Haben Sie Miet- oder Leihgeräte, die zurückgegeben werden müssen? Wie lange sind Kündigungsfristen für Verträge? Können Sie Ihr Personal an befreundete Betriebe vermitteln?
 
Wie kann ich Sie eventuell unterstützen?
Zuerst berate ich Sie gerne als Getränke-Experte zu den Themen Sortiment, Getränkeverträge, Bezugswege und prüfe Ihren Einkauf für Getränke. Hier arbeite ich mit dem unabhängigen Getränkegroßhandel für Gastronomie GASTRO-DRINK aus Düsseldorf zusammen.
Zum Zweiten stehe ich Ihnen als zugelassener Immobilienmakler für Gastronomie im Raum Düsseldorf zur Verfügung. Meine Beratung ist kostenfrei!
 
 
Aktuell biete ich Betreiber und Hauseigentümer einer Gastro-Immobilie die kostenfreie Vermittlung an einen neuen Betreiber an. Hier gehts zur Aktion.
 
 
Ihr Ansprechpartner für die Gastronomie: Michael Ruland
 
 
Den Beschluss zwischen Bund und Länder vom 15.04.2020 finden Sie hier.