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Was gehört zur Wohnfläche?

Was gehört zur Wohnfläche

Was gehört zur Wohnfläche? Handelt es sich um Mietobjekte, wird grundsätzlich zwischen Wohn- und Nutzfläche unterschieden. Die Nutzfläche umfasst nicht nur die Grundfläche der Räume, sondern auch solche Flächen, welche drumherum liegen und genutzt werden. Kellerräume und Dachböden sind beispielsweise solche Flächen.

In der Wohnflächenverordnung ist geregelt, dass ein Balkon oder eine Terrasse zu 25 % und höchstens zu 50 % zur Wohnfläche zählen. Das heißt: In der Regel zählt die Grundfläche einer Terrasse oder eines Balkons nur mit bis zu 25 % zur Wohnfläche.

Handelt es sich aber um einen besonders hochwertigen Außenbereich, so können Vermieter auch mehr anrechnen, also bis zu 50%. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um einen Südbalkon mit bester Aussicht handelt.

Sind die Mietverträge vor dem Jahr 2004 ausgestellt, so können prinzipiell immer 50% auf die Wohnfläche angerechnet werden.

Die Wohnfläche schließt solche Räume ein, die durch die Bewohner zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung vermietet werden, wie zum Beispiel Wintergarten, Schwimmbad, Sauna, Dachgarten, Balkone und Terrassen. Nutzräume eignen sich nicht zum Wohnen und sind unter anderem Keller, Abstellraum außerhalb der Wohnung, Waschküche, Heizungsraum, Garagen und Gewerberäume.

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