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Wohnfläche und Nutzfläche – worin liegt der Unterschied?

Wohnfläche und Nutzfläche - worin liegt der Unterschied

Wohnfläche und Nutzfläche – worin liegt der Unterschied

Wohnflächen enthalten ausschließlich Flächen, die bewohnbar sind.

Dazu zählen:
👉 Schlafzimmer
👉 Wohnzimmer
👉 Esszimmer
👉 Küche
👉 Bad & Klo
👉 Flur
👉 weitere ausgebaute und gut beheizbare Flächen

Balkone und Terrassen zählen zur Wohnfläche – jedoch werden sie anders berechnet.

Auch Keller und Dachböden können als Wohnfläche gezählt werden, wenn sie zum Wohnen ausgebaut wurden.

Was ist nun also die Nutzfläche?

Die Nutzfläche beschreibt die Fläche, die genutzt, jedoch nicht bewohnt werden kann.

Beispiele dafür sind unter anderem Arztpraxen und Büroflächen.

Die Nutzfläche wurde in folgende Kategorien eingeteilt:
📌 Wohnen und Aufenthalt
📌 Keller (nicht bewohnbar)
📌 Büroarbeit
📌 Bildung, Schulungen und Kultur
📌 Lager, Verkauf und Verteilung
📌 Hand- und Maschinenarbeit, Experimente, Produktion
📌 Pflegen und Heilen
📌 Sonstige Nutzungsmöglichkeiten

Gesetzliche Regelungen dazu finden Sie in der Wohnflächenverordnung:

§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden.
(2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.


§ 2
 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen

(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.

(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von

1.
Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2.
Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen,

wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.

(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

1.

Zubehörräume, insbesondere:

a)
Kellerräume,
b)
Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c)
Waschküchen,
d)
Bodenräume,
e)
Trockenräume,
f)
Heizungsräume und
g)
Garagen,
2.
Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie
3.
Geschäftsräume.