Zum Inhalt springen

Die Hausordnung im Mietverhältnis

Die Hausordnung im Mietverhältnis

Die Hausordnung im Mietverhältnis

Die Hausordnung enthält alle wichtigen Regeln, Aufgaben und Vorschriften, die für ein geordnetes und sicheres Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus sorgen sollen. Auch für Gewerbekunden gilt die Hausordnung.

Die Hausordnung ist in der Regel an einem Ort im Haus ausgehängt, der jedem zugänglich ist. Sehr häufig ist sie in der Nähe der Postkästen oder im Eingangsbereich zu finden.

Um sie rechtlich bindend zu machen, sollte sie unbedingt Teil des Mietvertrags sein. Ist sie das nicht, sind die enthaltenen Punkte lediglich als Hinweise zu verstehen.

Mieter, die den Mietvertrag, inklusive der Hausordnung, unterzeichnet haben, haben sich an die Regelungen zu halten – sofern sie zumutbar sind.

Tun sie das nicht, kann die fristlose Kündigung drohen. Verstößt ein Mieter regelmäßig gegen die Ruhezeiten und stört somit die anderen Bewohner, ist der Vermieter dazu verpflichtet zu handeln. Er kann den Mieter mehrmals abmahnen und schlussendlich kündigen.

Die Abmahnungen sollten unbedingt dokumentiert werden, falls die Kündigung zu einem Streitfall wird!

Auch der Vermieter hat sich an die Hausordnung zu halten – gleiches Recht für alle! Auch sollten Freiheiten nicht gesetzeswidrig eingeschränkt werden. Wenn jemand im Schichtdienst arbeitet, kann man ihm das Duschen nachts nicht verbieten.